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Nachhaltigkeit

Umweltschutz & Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Wirtschaften und umweltbewusstes Handeln sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine gesicherte Zukunft unserer Erde. Daher ist für SEGMÜLLER das Einhalten von gängigen Umweltstandards eine Selbstverständlichkeit.

Wir haben unsere Produkte mit den Nachhaltigkeits-Gütesiegeln gekennzeichnet und erklären deren Bedeutung im Detail.

Reach-Verordnung

Wir mögen keine Chemikalien in unseren Produkten. Deshalb achten wir auf die REACH-VERORDNUNG: Seit 2007 regelt dieses Siegel die Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Inhaltsstoffen in Textilien. Jeder Hersteller muss nun nachweisen, dass die von ihm verwendeten Stoffe ungefährlich sind. Das betrifft zum Beispiel die Verwendung krebserregender Weichmacher in Möbelstoffen, die gesetzlich verboten ist.

Elektro Altgeräte Entsorgung (ElektroG)

Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet uns das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), die privaten Haushalte über Folgendes zu informieren:

Gemäß § 10 ElektroG haben Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Satz 2 gilt nicht, soweit nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 Altgeräte separiert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten. Bei Geräten mit entnehmbaren Batterien, Akkumulatoren sowie Lampen müssen diese vom Besitzer gesondert entsorgt werden. Das auf einem Elektro- und Elektronikgerät (in besonderen Fällen auf dessen Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein) befindliche Symbol weist darauf hin.

Keine Entsorgung über Mülltonne

Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Altgeräte aus privaten Haushalten auf Verlangen der Endnutzer zum Zwecke der Entsorgung unentgeltlich zurück.

Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, im Einrichtungshaus zur Entsorgung unentgeltlich zurück.

Kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte (keine äußere Abmessung des Gerätes ist größer als 25cm) aus privaten Haushalten nehmen wir unabhängig vom Kauf eines Neugerätes unentgeltlich im Einrichtungshaus zurück. Dies ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Falls Sie sich die im Einrichtungshaus gekaufte Ware in den privaten Haushalt liefern lassen, so bieten wir bei Vertragsabschluss die kostenlose Wahl an, ein Altgerät der gleichen Art und mit im Wesentlichen den Gleichen Funktionen im Austausch bei der Lieferung zurückzunehmen. Das gilt unabhängig von der Größe des Gerätes.

Wir weisen Sie hiermit gem. § 18 Abs. 3 Nr. 5 ElektroG auf Ihre Eigenverantwortung als Endnutzer in Bezug auf das Löschen personenbezogener Daten hin. Dies bedeutet, dass Sie die Löschung personenbezogener Daten, die sich auf dem zu entsorgenden Gerät befinden, vor dessen Rückgabe selbstständig vorzunehmen haben. Für Segmüller bestehen diesbezüglich keine Kontroll- oder Löschpflichten.

Bei Ware, die Sie in unserem Onlineshop gekauft und zu sich nach Haue bestellt haben, gilt ergänzend zur kostenlosen Rücknahme Folgendes:

Bei Lieferung eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer nehmen wir ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, im Austausch zur Entsorgung unentgeltlich zurück, wenn es sich dabei um

  • Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)

  • Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten

handelt. Der Wunsch nach einer solchen Rücknahme wird im Bestellvorgang erfragt.

Für Lampen und Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, bieten wir mit unseren Partnern auch in Ihrer Nähe die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe. Information zu Rückgabepunkten finden Sie hier.

Batteriegesetz (BattG)

Sie wissen sicher schon, dass leere Batterien nicht in den Hausmüll gehören, sondern dass Sie als Verbraucher sogar gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet sind. Seit 2009 können Sie Ihre Batterien bei vielen Sammelstellen kostenlos abgeben, auch bei unserem Versandlager:

Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG
c/o Segmüller Mitnahmelager
Retourenabteilung
Im Rödling 2
64331 Weiterstadt

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen - bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol Cd, Hg oder Pb - versehen. Abhängig vom Symbol enthält eine Batterie folgendes Schwermetall:

1. Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

2. Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

3. Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei